„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“, sagt der
Volksmund. Und das gilt auch auf dem Hockeyplatz: Als vor kurzem bei einem
Knabenauswahlturnier der Bezirksmannschaften des Westdeutschen Hockeyverbandes
der jugendliche Schiedsrichter durch Herunternahme des Armes die verhängte
Strafecke freigab, wurde diese nicht gespielt und es gab nach fast einer Minute
einen Freischlag für die Verteidigung. Ziemlich verdutzt waren die Angreifer,
die offensichtlich gar nicht wußten, was sie falsch gemacht hatten. Letztlich
wußte der Herausgeber nur nicht, daß der Freiruf des Unparteiischen
abgeschafft worden war. Und der 12-jährige Jugendschiedsrichter hat natürlich
noch nicht die Erfahrung, dies zu bemerken und entsprechend zu reagieren.
Die Nachfrage bei einem Schiedsrichter des gleichen Bezirks der
Mannschaft ergab, daß in dem Bezirk noch der Freiruf erfolgt und man dort die
neue Freigabe der Strafecke ablehnt. Hierfür mag es gute Gründe geben. Die
gibt es jedoch auch für die Entscheidung der zuständigen Kommission für die
Schiedsrichter- und Regelfragen des DHB (KSR). Und letztlich gebietet es die
Demokratie, solche Entscheidungen umzusetzen, ob man sie nun gutheißt oder
ablehnt. Letztlich gibt es geordnete Verfahren, wie die verantwortlichen
Entscheidungsträger dazu kommen, solche Aufgaben übertragen zu bekommen und
dann sind deren Entscheidungen auch hinzunehmen oder man kann seine Einwände
dagegen erheben. Mir geht es auch so, daß ich nicht jede Regel oder Richtlinie
gutheiße. Und wenn die KSR jedoch einen entsprechenden Beschluß –
demokratisch – gefaßt hat, dann habe ich ihn auf dem Platz umzusetzen.
Im o.g. Fall sind die Leidtragenden die betroffenen Knaben. Sie
erhalten eine vollkommen berechtigte Strafecke und werden um den Lohn ihrer Mühen
gebracht, weil sie die neuen Bestimmungen noch nicht kennen. Letztlich kann es
vielen Mannschaften so gehen, wenn sie sich nach den Vorrunden in den Landesverbänden
– oft mit Schiedsrichtern aus dem eigenen Club – durch die Zwischen- und
Endrunden der Verbände dann in die jeweiligen Turniere auf DHB-Ebene gespielt
haben. Schade, wenn dann ein Team ein Spiel verliert und um den Lohn der Saison
gebracht wird, weil es vorher noch nicht die aktuellen Bestimmungen auf
DHB-Ebene kennengelernt hat, von denen es sicher einige gibt, die vielleicht
nicht in allen Verbänden umgesetzt werden: Richtlinie zu persönlichen Strafen.
Richtlinie zur Herausgabe der Strafecke. Richtlinie zum Umgang mit Trainern und
Betreuern...
Spätestens in den Endrunden der Verbände und in den Vor-,
Zwischen- und Endrundem um die Deutsche Jugendmeisterschaft stehen gut
ausgebildete Nachwuchsschiedsrichter auf dem Platz. Diese kennen die
entsprechenden Richtlinien und setzen sie um. Einerseits, weil dies die
Demokratie gebietet, dann, weil sie danach bewertet werden und wie jeder andere
Sportler auch erfolgreich sein wollen und letztlich, weil es schlicht und
ergreifend ihre Aufgabe ist.
Wenn nun jemand meint, er müsse eine Richtlinie nicht umsetzen,
dann soll er seine Gründe den Verantwortlichen vortragen, aber dennoch aus
Respekt vor den anderen Sportlern, diese dennoch umsetzen. Und zu überlegen
bleibt, daß vielleicht auch diejenigen, die eine Richtlinie beschlossen haben,
gute Gründe für ihre Entscheidung haben. Und auch für die Verweigerung dieses
Postulats hat der Volksmund am Niederrhein den passenden Kommentar: „Watt de
Buur nitt kennt, dat fritt er nitt-“ – „Was der Bauer nicht kennt, das ißt
er nicht.“
Michael v. Ameln, Nachwuchsschiedsrichterreferent im DHB
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